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   LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02   

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https://dejure.org/2003,10164
LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02 (https://dejure.org/2003,10164)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28.02.2003 - 2 Sa 339/02 (https://dejure.org/2003,10164)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 2 Sa 339/02 (https://dejure.org/2003,10164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Prävention - Verstoß gegen Vorschriften des § 84 SGB IX - Gültigkeit einer Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse; Darlegungspflicht des Arbeitgebers bei Kündigungen aus innerbetrieblichen Gründen; Fehlerhafte Sozialauswahl beim Kündigungsausspruch; Beweispflicht bei Geltendmachung einer fehlerhaften ...

  • Judicialis

    SGB IX § 71; ; SGB IX § ... 72; ; SGB IX § 81; ; SGB IX § 82; ; SGB IX § 83; ; SGB IX § 84; ; SGB IX §§ 85 bis 92; ; SGB IX § 93 Satz 2; ; SGB IX § 156 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2 n. F.; ; ArbGG § 69 Abs. 3 Satz 2 n. F.; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 84
    Wirksame Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers bei Verstoß gegen Präventionsvorschriften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02
    Vergleichbar im Rahmen einer Sozialauswahl sind nur Arbeitnehmer, denen im Wege des Weisungs- oder Direktionsrechts entsprechende Tätigkeiten zugewiesen werden können (vgl. BAG vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, 6. Auflage, § 1 KSchG Rdnr. 621).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02
    Vergleichbar im Rahmen einer Sozialauswahl sind nur Arbeitnehmer, denen im Wege des Weisungs- oder Direktionsrechts entsprechende Tätigkeiten zugewiesen werden können (vgl. BAG vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, 6. Auflage, § 1 KSchG Rdnr. 621).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02
    Da nicht ersichtlich ist, daß die Klägerin sowie die übrigen gekündigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufgrund arbeitgeberseitiger Weisung - gegen ihren Willen - in den Bereich des Ökologischen Landbaues versetzbar gewesen wären, stellt sich hier die Aufgabe eines gesamten Unternehmensbereichs wie eine Betriebsstillegung unter Kündigung sämtlicher Beschäftigter dar, wobei eine Auswahl der Arbeitnehmer unter sozialen Gesichtspunkten nicht mehr in Betracht kommt (BAG vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 -, RzK I 5 d Nr. 55 m.w. N.).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02
    Von den Arbeitsgerichten ist voll nachzuprüfen, ob eine derartige unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt; eine solche unternehmerische Entscheidung ist selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 489/01 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 119 m. w. N.).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02
    Vergleichbar im Rahmen einer Sozialauswahl sind nur Arbeitnehmer, denen im Wege des Weisungs- oder Direktionsrechts entsprechende Tätigkeiten zugewiesen werden können (vgl. BAG vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, 6. Auflage, § 1 KSchG Rdnr. 621).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02
    Vergleichbar im Rahmen einer Sozialauswahl sind nur Arbeitnehmer, denen im Wege des Weisungs- oder Direktionsrechts entsprechende Tätigkeiten zugewiesen werden können (vgl. BAG vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 -, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; KR-Etzel, 6. Auflage, § 1 KSchG Rdnr. 621).
  • BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06

    Verfahren bei Entlassung eines schwerbehinderten Richters auf Probe

    Deshalb wird für den Bereich des Arbeitsrechts überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein Verstoß gegen die gesteigerte Fürsorgepflicht (BAG NJW 2006, 1691, 1694) gemäß § 84 Abs. 1 SGB IX nicht zur Unwirksamkeit einer nachfolgenden Kündigung führt (LAG Sachsen, Urteil vom 28. Februar 2003 - 2 Sa 339/02, zitiert nach juris; Trenk-Hinterberger, in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX 2. Aufl. § 84 Rdn. 15; Kossens, in: Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX 2. Aufl. § 84 Rdn. 6; Neumann, in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX 11. Aufl. § 84 Rdn. 16).
  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2006 - 11 K 3597/05

    Betriebliclhes Eingliederungsmanagement, Zustimmung zur Kündigung

    und die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. November 2005 - 4 Sa 328/05 - LAG Hamm, Urteil vom 29. März 2006 - 18 Sa 2104/05 - Sächsisches LAG, Urteil vom 28. Februar 2003 - 2 Sa 339/02 - LAG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05, zit nach Juris.

    Individualrechtliche Folgen einer Verletzung der Pflichten über die Prävention hingegen hat der Gesetzgeber nicht geregelt und musste dies auch nicht vgl. z.B. Sächsisches LAG, Urteil vom 28. Februar 2003 - 2 Sa 339/02 -.

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